Nach einem ununterbrochenen Beschäftigungsverhältnis von vier Wochen haben Arbeitnehmer bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für die Dauer von sechs Wochen.
Dies gilt auch für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte.
Bei sogenannten Fortsetzungserkrankungen, d.h. der Betroffene ist mehrfach mit kurzen Unterbrechungen wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig, besteht insgesamt nur ein Anspruch auf sechswöchige Entgeltfortzahlung.
https://www.fachanwalt.de/magazin/arbeitsrecht/entgeltfortzahlung-bei-krankheit Stand Februar 2026
https://www.arbeitsvertrag.org/verguetung/ Stand Februar 2026