Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind verpflichtet, ihre Patienten vor Beginn der Psychotherapie, also spätestens nach den probatorischen Sitzungen an einen Arzt (z.B. Hausarzt oder Psychiater) zu überweisen, um körperliche Ursachen auszuschließen und evtl. Kontraindikationen für eine Psychotherapie abzuklären. Der Konsiliarbericht enthält u.a. Angaben zu den aktuellen Beschwerden, medizinischen Diagnosen und Verdachtsdiagnosen und Medikation.
Von diesem Konsiliarbericht gibt es eine Ausfertigungen für den Therapeuten und Ausfertigungen für den Gutachter und die Krankenkasse (mit jeweils geschwärzten/chiffrierten Teilen).
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Stand Juli 2024