Kostenträger private Krankenversicherung und Beihilfe

Die Leistungen der privaten Krankenkassen sind uneinheitlich und richten sich nach dem abgeschlossenen Vertrag. Eine vollständige Kostenübernahme oder nur eine bestimmte Anzahl von Sitzungen pro Jahr, aber auch ein völliger Ausschluss von psychotherapeutischen Behandlungen sind möglich.

Daher ist es wichtig, vor Beginn einer Psychotherapie bei der Krankenkasse die genauen Bedingungen für die Kostenübernahme zu erfragen.

Die Beihilfe richtet sich nach den Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Auch hier können probatorische Sitzungen in Anspruch genommen werden, es genügt der Eintrag des Therapeuten im Arztregister.

Weitere Informationen:

http://www.psychotherapiesuche.de/rechtliches Stand März 2015

Suche

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner