Therapieabbruch

Patienten haben das Recht, eine Psychotherapie jederzeit abzubrechen.

Ein Therapieabbruch sollte nach Möglichkeit nicht telefonisch oder durch Nichterscheinen erfolgen. Es ist sinnvoll (auch für evtl. Folgetherapien) in einem persönlichen Abschlussgespräch die Gründe zu erläutern.

Auch Therapeuten können eine Psychotherapie abbrechen oder unterbrechen.

Dafür kann es persönliche Gründe geben. Es kann aber auch sein, dass der Patient keine Fortschritte macht (Therapiemethode?) oder insgesamt nicht stabil genug für eine Psychotherapie erscheint.

Wenn die Therapie innerhalb der Zwei-Jahres-Frist bei einem anderen Therapeuten gleicher Therapiemethode fortgesetzt werden soll, muss der Antrag vom Gutachter geprüft werden. Die bisher absolvierten Sitzungen werden auf die mögliche Gesamtzahl der Therapiesitzungen angerechnet.

Weitere Informationen:

Hans Morschitzky: Psychotherapie Ratgeber: Ein Wegweiser zur seelischen Gesundheit, 2007 Springer Verlag/Wien

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