Wechsel der Therapieform

Manchmal zeigt sich erst im Verlauf der Therapie, dass die Therapiemethode nicht den gewünschten Erfolg bringt. Ein Wechsel der Therapieform innerhalb der Zwei-Jahres-Frist ist gutachterpflichtig, bisherige Sitzungen werden nicht auf die mögliche Gesamtzahl der Therapiesitzungen angerechnet.

Weitere Informationen:

Hans Morschitzky: Psychotherapie Ratgeber: Ein Wegweiser zur seelischen Gesundheit, 2007 Springer Verlag/Wien

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