Manchmal zeigt sich erst im Verlauf der Therapie, dass die Therapiemethode nicht den gewünschten Erfolg bringt. Ein Wechsel der Therapieform innerhalb der Zwei-Jahres-Frist ist gutachterpflichtig, bisherige Sitzungen werden nicht auf die mögliche Gesamtzahl der Therapiesitzungen angerechnet.
Weitere Informationen:
Hans Morschitzky: Psychotherapie Ratgeber: Ein Wegweiser zur seelischen Gesundheit, 2007 Springer Verlag/Wien