Maskenpflicht bei Therapie in Klinik muss fallen

Maskenpflicht bei Therapie in Klinik muss fallen

News | 14.03.2022

Ohne Maske in den Supermarkt, ohne Maske in die Disco, aber mit Maske in einer psychiatrischen/psychosomatischen Klinik bzw. Reha-Einrichtung an Therapie-Einheiten teilnehmen? Wir sagen: Nein!

Bei den zurecht wichtigen Corona-Schutzmaßnahmen für Krankenhäuser und Kliniken müssen die psychiatrischen/psychosomatischen Einrichtungen differenziert betrachtet werden. Hier muss, wie in der Freizeit, gelockert werden. Gruppentherapie muss wieder ohne Maske möglich sein, gegebenenfalls mit regelmäßigen Tests.

Seit zwei Jahren können sich Betroffene zwar in die Augen, aber nicht ins Gesicht blicken. Das aber ist enorm wichtig gerade für Menschen, die von Depression betroffen und deshalb in einer Klinik in Behandlung sind. Die Mimik, ein mutmachendes Lächeln des Gegenüber in der Gruppe, vereinfacht gesagt: menschliche Züge zu sehen – das ist sowohl für Betroffene untereinander als auch für die Therapeutinnen und Therapeuten sehr wichtig. Wenn ein Discobesuch mit negativem Coronatest und ohne Maske möglich ist, muss das auch in psychiatrischen/psychosomatischen Einrichtungen möglich sein. Deshalb fordern wir von der Bundesregierung, das neue Infektionsschutzgesetz entsprechend anzupassen und diese Lockerung umzusetzen.

Waltraud Rinke (1. Vorsitzende)Armin Rösl (stellv. Vorsitzender und Sprecher)