Akutbehandlung

Die Akutbehandlung ist ein Angebot für akute psychische Krisen. Sie dient der Stabilisierung und soll ggfs. auf eine anschließende Psychotherapie oder andere ambulante oder stationäre Maßnahmen vorbereiten.

Die Akutbehandlung kann als Einzeltherapie mit bis zu 24 Terminen à 25 bzw. 50 Minuten[nbsp] erfolgen (max. 600 Minuten). Sie ist nicht genehmigungspflichtig, aber anzeigepflichtig (Krankenkasse).

Im Anschluss an die Akutbehandlung ist eine Richtlinientherapie möglich. Dabei werden die erbrachten Stunden der Akutbehandlung auf die Kurz- oder Langzeittherapie angerechnet.

 

Weitere Informationen:

http://www.kbv.de/html/26956.php Stand September 2017

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