Kostenträger gesetzliche Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft

Wenn eine psychische Störung eindeutig auf ein traumatisches Ereignis am Arbeitsplatz (z.B. Arbeitsunfall oder Raubüberfall) oder auf dem Weg zur Arbeit (z.B. Wegeunfall) zurückzuführen ist, kann die Kostenübernahme für eine Psychotherapie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft beantragt werden. Eine Kassenzulassung des Therapeuten ist in diesem Fall nicht zwingend erforderlich.

Weitere Informationen:

Dr. Ralf Dohrenbusch: Psychotherapie, 3.,vollständig aktualisierte Auflage, 2010 Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf

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