Ausfallhonorar

Da psychotherapeutische Praxen als Bestellpraxen funktionieren, sind Ausfallhonorare durchaus üblich, denn nicht jede ausgefallene Stunde kann anderweitig genutzt werden. In einem Therapie-Vertrag zwischen Patient und Psychotherapeut werden die Kosten für versäumte und nicht rechtzeitig abgesagte Sitzungen sowie die Fristen für Terminabsagen geregelt.

 

Weitere Informationen:

http://www.psychotherapiesuche.de/fragen-antworten Stand März 2015

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