Da psychotherapeutische Praxen als Bestellpraxen funktionieren, sind Ausfallhonorare durchaus üblich, denn nicht jede ausgefallene Stunde kann anderweitig genutzt werden. In einem Therapie-Vertrag zwischen Patient und Psychotherapeut werden die Kosten für versäumte und nicht rechtzeitig abgesagte Sitzungen sowie die Fristen für Terminabsagen geregelt.
Weitere Informationen:
http://www.psychotherapiesuche.de/fragen-antworten Stand März 2015