– Psychotherapie ist eine therapeutische Behandlung von psychischen Störungen mit Krankheitswert, die auf Gesprächen und auf der Beziehung zwischen Therapeut und Patient beruht. Eine kassenfinanzierte Psychotherapie muss beantragt werden, eine Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten.
– Psychologen haben einen Hochschulabschluss in Psychologie und arbeiten beispielsweise in der Wirtschaft, in Bildungseinrichtungen oder in der Forschung. Sie sind per se keine Psychotherapeuten und dürfen auch keine Medikamente verschreiben.
– Der Psychiater/Facharzt für Psychiatrie behandelt seelische Erkrankungen, also beispielsweise Depressionen. Er verschreibt bei Bedarf Medikamente und klärt den Patienten über die Erkrankung auf, bietet aber in der Regel nur kurze therapeutische Gespräche und meist auch keine Psychotherapie.
– Der Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie befasst sich mit der Diagnostik und Therapie von psychischen und neurologischen Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen.
– Der Neurologe/Facharzt für Neurologie behandelt Erkrankungen des Nervensystems, also beispielsweise Migräne, Epilepsie. Die Übergänge zur Psychiatrie sind jedoch fließend.
– Der Nervenarzt/Facharzt für Nervenheilkunde verfügt über eine Ausbildung in Neurologie und Psychiatrie.
– Der Facharzt für Psychosomatik und Psychotherapie behandelt Patienten deren körperliche Erkrankungen seelische Ursachen haben oder bei denen körperlich-seelische Wechselwirkungen vorliegen. Er bietet in der Regel auch Psychotherapie an.
– Facharzt für psychotherapeutische Medizin ist eine ältere Berufsbezeichnung für den Facharzt für Psychosomatik und Psychotherapie.
– Psychologische Psychotherapeuten sind Diplom- (oder Master-) Psychologen mit einer mindestens dreijährigen Zusatzausbildung in Psychotherapie. Sie führen Psychotherapien durch, dürfen aber keine Medikamente verschreiben.
– Ärztliche Psychotherapeuten sind Fachärzte, deren Ausbildung den Bereich Psychotherapie umfasst oder Ärzte anderer Fachrichtungen, die eine Weiterbildung in Psychotherapie gemacht haben.
– Heilpraktiker für Psychotherapie haben eine Ausildung und eine Zulassung nach dem Heilpraktikergesetz. Ihre Therapien werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.
– Kassenzulassung besagt, dass der Therapeut über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen darf. Dies können nur Ärzte, psychologische Psychotherapeuten und Psychotherapeuten für Kinder und Jugendliche. Da die Anzahl der Kassenzulassungen begrenzt ist, gibt es auch Ärzte und Therapeuten, welche diese Kassenzulassung nicht haben und nur mit privaten Krankenkassen oder im Rahmen des Erstattungsverfahrens abrechnen können.
Weitere Informationen:
http://www.therapie.de/psyche/info/fragen/unterschied-psychotherapeut-psychologe-psychiater/
Stand März 2015