EMDR wurde von Dr. Francine Shapiro in den USA entwickelt und gilt als eine hochwirksame Methode der Traumatherapie, die aber auch in anderen Bereichen angewendet wird.
Mittelpunkt der EMDR-Therapie ist die gleichzeitige Stimulation verschiedener Gehirnareale durch geführte Augenbewegungen (vergleichbar mit den Augenbewegungen der REM-Schlafphase, in der die Geschehnisse des Tages verarbeitet werden). Auch ein wechselseitiges „Tappen“ der Hände oder Knie sowie die Stimulation durch Töne sind möglich.
Zu Beginn der Therapie werden die Vorgeschichte und die belastenden Symptome genau erfasst. Vor der Bearbeitung eines Traumas schaffen EMDR-Therapeuten einen sicheren und geschützten Rahmen. Sie vermitteln den Patienten spezielle Techniken, um mit belastenden Erinnerungen umzugehen.
Während der bilateralen Stimulation werden die Patienten angeleitet, die belastenden Erinnerungen aufzurufen und gemeinsam mit dem Therapeuten die auftauchenden Bilder, Gefühle und Situationen anzusehen. Dies wird im Laufe der Therapie so lange wiederholt, bis die Patienten die Erinnerung als weniger belastend erleben und die Symptome sich auflösen.
EMDR wird im Prinzip als alleinige Therapie nicht von den Krankenkassen übernommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland, der in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung bestimmt, sieht den Nutzen der EMDR bei Patienten mit Posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS) wissenschaftlich belegt. Im Oktober 2014 wurde daher vom G-BA der Beschluss gefasst, dass EMDR als Behandlungsmethode im Rahmen eines umfassenden Behandlungskonzeptes der Verhaltenstherapie, der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie oder der analytischen Psychotherapie angewendet werden kann.
Eine Behandlung mit EMDR sollte nur durch dafür speziell ausgebildete Fachleute erfolgen, da es während der Behandlung zu einer Re-Traumatisierung kommen kann. Manche Therapeuten eines Richtlinienverfahrens haben eine solche Zusatzausbildung.
http://www.emdria.de/emdr/emdr-therapie/ Stand März 2015
Jürgen Margraf, Wolfgang Maier (Hrsg.), Pschyrembel Psychiatrie, Klinische Psychologie, Psychotherapie, 2. überarbeitete Auflage, 2012 Walter de Gruyter GmbH [&] Co. KG, Berlin/Boston
Weitere Informationen:
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/60490 Stand März 2015