Gesetzliche Rente bei Berufsunfähigkeit

Gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente erhält, wer

– vor dem 2.1.1961 geboren und berufsunfähig ist,

– in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat.

Berufsunfähigkeit bedeutet, dass der Betroffene wegen Krankheit oder Behinderung weniger als sechs Stunden in seinem Beruf oder einer zumutbaren anderen Tätigkeit arbeiten kann.

Zu den Pflichtbeitragsjahren und der allgemeinen Wartezeit gibt es Ausnahmeregelungen, sofern die Berufsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit eingetreten ist.

Die Berufsunfähigkeit kann auch privat abgesichert werden und ist manchmal Bestandteil von Lebensversicherungen. Bei psychischen Erkrankungen und/oder Psychotherapien in der Vorgeschichte ist es jedoch oft nicht möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Auch wenn erste depressive Episoden bei Vertragsabschluss noch nicht als solche bekannt, sondern erst rückwirkend diagnostiziert wurden, kann es unter Umständen Probleme beim Eintritt des Versicherungsfalls geben.

http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Alter/Rente_Ruhestand/Erwerbsminderung/dossier2_teilw_erwerbsm_berufsunf_inhalt.html Stand März 2015

Müller-Rörich, Hass, Margue, van den Broek, Wagner: Schattendasein – Das unverstandene Leiden Depression, 2. überarbeitete Auflage, 2013 Springer Medizin Verlag Heidelberg

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