Bei Psychotherapeuten mit Zulassung nach dem Heilpraktiker-Gesetz gibt es sehr große Unterschiede in Art und Umfang der Ausbildung. Es finden sich darunter sowohl Therapeuten, die in einem Nicht-Richtlinien-Verfahren (z.B. Gestalttherapie oder Gesprächstherapie) eine qualifizierte Ausbildung absolviert haben, aber auch Heilpraktiker, welche beispielsweise mit energetischen oder spirituellen Methoden arbeiten.
Daher empfiehlt es sich, vor Beginn einer Psychotherapie bei einem Heilpraktiker seine Ausbildung und Behandlungsmethoden zu erfragen.
Wie erfolgreich die Therapie bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie verläuft, hängt sowohl von der Person des Therapeuten, als auch von der Empfänglichkeit des Patienten für die ausgeübte Methode ab.
Heilpraktiker für Psychotherapie können nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Mit einigen privaten Krankenkassen ist die Abrechnung möglich.
Weitere Informationen:
Hans Morschitzky: Psychotherapie Ratgeber: Ein Wegweiser zur seelischen Gesundheit, 2007 Springer Verlag/Wien