Kostenträger gesetzliche Krankenversicherung

13.12.2023

Anträge zur Kurzzeittherapie mit 25 Stunden werden in der Regel innerhalb weniger Tage genehmigt. Wenn sich später heraus stellt, dass eine längere Therapie erforderlich ist, kann sie mit einem entsprechenden Antrag in eine Langzeittherapie umgewandelt werden.

Die Langzeittherapie beinhaltet bei der Verhaltenstherapie bis zu 45 Stunden, kann dann noch einmal um 15 weitere Stunden und mit besonderer Begründung um weitere 20 Stunden verlängert werden. Höchstzahl: 80 Stunden

Bei der tiefenpsychologischen Therapie dauert die Langzeittherapie bis zu 50 Stunden und kann um weitere 30 Stunden und mit besonderer Begründung um noch einmal 20 Stunden verlängert werden. Höchstzahl: 100 Stunden

Bei der analytischen Psychotherapie umfasst die Langzeittherapie 160 Stunden und kann bis zu einer Höchstzahl von 300 Stunden verlängert werden.

Weitere Informationen:

Wolfgang Siegel: Tut mein Therapeut mir gut? 2003 Kreuz Verlag, Stuttgart, Zürich