Ein Krankenrückkehrgespräch findet nach der Gesundung und Rückkehr an den Arbeitsplatz auf Wunsch des Arbeitgebers statt.
Das Ziel des Rückkehrgesprächs ist herauszufinden, ob die Erkrankung die künftige Arbeitsfähigkeit beeinflusst.
Ein Krankenrückkehrgespräch darf der Arbeitnehmer nicht ablehnen, über die Art seiner Erkrankung muss er jedoch keine Auskunft geben.
Weitere Informationen:
https://www.ihk.de/pfalz/innovation-umwelt-und-existenzgruendung/sicherheit-und-gesundheit/arbeitsschutz/krankheit-des-arbeitnehmers/krankenrueckkehrgespraech-4404300 Stand Februar 2026