Wenn während der probatorischen Sitzungen schon klar wird, dass eine Kurzzeittherapie nicht ausreicht, kann auch im Anschluss direkt eine Langzeittherapie beantragt werden.
Diese umfasst bei der Verhaltenstherapie bis zu 80 Sitzungen, bei der tiefenpsychologischen Therapie bis zu 100 Sitzungen und bei der Psychoanalyse bis zu 300 Sitzungen. Langzeittherapien sind gutachterpflichtig und werden in zwei Schritten beantragt.
Weitere Informationen:
http://www.kbv.de/html/26956.php Stand September 2017
http://www.kbv.de/media/sp/Psychotherapie_RL_Uebersicht.pdf Stand September 2017