Probatorische Sitzungen

Vor Aufnahme einer Kurz- oder Langzeittherapie sind zwei bis vier probatorische Sitzungen (Probesitzungen) à 50 Minuten verpflichtend. Diese dienen dazu, dass Therapeut und Patient prüfen, ob die Chemie stimmt und sie miteinander arbeiten können.

Probatorische Sitzungen können mit mehreren Therapeuten vereinbart werden und werden nicht auf die späteren Sitzungen angerechnet.

 

Weitere Informationen:

http://www.kbv.de/html/26956.php[nbsp] Stand September 2017

http://www.kbv.de/media/sp/Psychotherapie_RL_Uebersicht.pdf[nbsp] Stand September 2017

 

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