Man unterscheidet verschiedene Rehabilationsmaßnahmen:
– Medizinische Rehabilitation:
Die Medizinische Rehabilitation hat das Ziel, dass der Patient nach seiner Erkrankung den ursprünglichen gesundheitlichen Zustand soweit wie möglich wieder erlangt und am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann.
– Berufliche Rehabilitation – Reha vor Rente:
Ziel der beruflichen Rehabilitation ist die Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderungen oder sonstigen gesundheitlichen Einschränkungen in das Erwerbsleben.
Zu den beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen zählen u.a. Umschulungen und Weiterbildungen.
– Soziale Rehabilitation – Teilhabe in der Gemeinschaft:
Ziel der sozialen Rehabilitation ist es, dem Betroffenen ein Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und ihn möglichst unabhängig von Pflegedienstleistungen zu machen. Dazu gehören u.a. betreutes Wohnen, Haushaltshilfen und technische Hilfsmittel.
Allgemein hilft der behandelnde Haus- oder Facharzt bei der Beantragung einer Rehabilitationsmaßnahme und fügt seinen Befundbericht dem Antrag bei.
Kostenträger von Rehabilitationsmaßnahmen sind Rentenversicherungen, Krankenkassen, Beihilfe, gesetzliche Unfallversicherung, Berufsgenossenschaften, Bundesagentur für Arbeit, Sozialämter sowie Träger der Kriegsopferversorgung.
Nach der Beantragung einer Rehabilitationsmaßnahme klären die Kostenträger die Zuständigkeit untereinander ab.
http://www.reha-patient.de/index.php
Stand März 2015