Wer wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt (u.a. mindesten drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren, Versicherungsdauer insgesamt mindestens fünf Jahre), hat Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente.
Wer wegen Krankheit oder Behinderung mehr als drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, ist teilweise erwerbsunfähig und hat Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente.
Wenn diese Personen keine Teilzeitbeschäftigung finden und deshalb arbeitslos sind, erhalten sie die volle Erwerbsminderungsrente.