Nach Beendigung einer Langzeittherapie kann ein bestimmtes Reststundenkontingent als Rezidivprophylaxe für zwei Jahre genutzt werden. Dazu kann der Therapeut bereits bei der Langzeittherapie angeben, wie viele Therapiestunden er für die Rezidivprophylaxe vorsieht oder auch, dass dies bei der Antragstellung noch nicht absehbar ist.
Weitere Informationen:
http://www.kbv.de/html/26956.php[nbsp] Stand März 2026
Weitere Informationen:
https://www.barmer.de/gesundheit-verstehen/psyche/psychische-erkrankungen/akutbehandlung-kurz-und-langzeittherapie-1058414[nbsp] Stand März 2026