Verlängerungsantrag

Wenn eine Kurzzeittherapie verlängert werden soll, muss dies rechtzeitig (in der Regel bis zur 20. Sitzung) bei der Krankenkasse beantragt werden.

Weitere Informationen:

Dr. Ralf Dohrenbusch: Psychotherapie, 3.,vollständig aktualisierte Auflage, 2010 Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf

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