Wenn eine Kurzzeittherapie verlängert werden soll, muss dies rechtzeitig (in der Regel bis zur 20. Sitzung) bei der Krankenkasse beantragt werden.
Weitere Informationen:
Dr. Ralf Dohrenbusch: Psychotherapie, 3.,vollständig aktualisierte Auflage, 2010 Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf