Entgeltfortzahlung

Nach einem ununterbrochenen Beschäftigungsverhältnis von vier Wochen haben Arbeitnehmer bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für die Dauer von sechs Wochen.

Dies gilt auch für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte.

Bei sogenannten Fortsetzungserkrankungen, d.h. der Betroffene ist mehrfach mit kurzen Unterbrechungen wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig, besteht insgesamt nur ein Anspruch auf sechswöchige Entgeltfortzahlung.

http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a164-entgeltfortzahlung-bei-krankheit-und-an-feiertagen.pdf?__blob=publicationFile Stand März 2015

https://www.arbeitsvertrag.org/verguetung/ Stand Oktober 2018

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