Hamburger Modell / stufenweise Wiedereingliederung

Das Hamburger Modell ist eine stufenweise Wiedereingliederung, die es Arbeitnehmern nach langer Arbeitsunfähigkeit ermöglichen soll, sich schrittweise an die bisherige Arbeitsbelastung zu gewöhnen.

Sofern aus medizinischer Sicht eine ausreichende Belastbarkeit und eine Erfolgsaussicht besteht, haben alle Arbeitnehmer (auch Selbstständige, Auszubildende und Teilzeitbeschäftigte) einen Anspruch auf die stufenweise Wiedereingliederung.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen der Maßnahme schriftlich zustimmen.

Eine Ablehnung ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich und darf keine negativen Konsequenzen haben. Nur bei schwerbehinderten Beschäftigten kann der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen gezwungen werden, der Wiedereingliederungsmaßnahme zuzustimmen.

Sobald das Einverständnis aller Beteiligten vorliegt, wird ein individueller Stufenplan erstellt, um durch schrittweise Erhöhung der Arbeitsbelastung eine vollständige Arbeitsfähigkeit zu erreichen. Die Dauer der Wiedereingliederung beträgt in der Regel sechs Wochen bis sechs Monate.

Im Stufenplan sind u.a. Beginn und Ende der Maßnahme, Einzelheiten über die verschiedenen Stufen und Rücktrittsrechte geregelt. Während der Wiedereingliederungszeit wird der Beschäftigte ärztlich begleitet, damit der Stufenplan bei Bedarf an den Gesundheitszustand angepasst werden kann.

Die Beschäftigten erhalten während der Maßnahme Krankengeld oder Übergangsgeld und ggfs. Fahrtkostenerstattung. Sie gelten als arbeitsunfähig.

 

http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Ausb_Arbeit/ArbPl_sichern/Wiedereingliedern/wiedereingliedern_node.html Stand März 2015

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