Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung, die von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt wird, wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber beendet ist.
Das Krankengeld beträgt bis zu 70 Prozent des Bruttoentgelts, jedoch maximal 90 Prozent des Nettoentgelts und wird wegen derselben Erkrankung für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt.
Nach 78 Wochen Krankengeldbezug endet die Existenzsicherung durch die Krankenkasse („Aussteuerung“) und die Agentur für Arbeit ist zuständig.
Weitere Informationen:
Müller-Rörich, Hass, Margue, van den Broek, Wagner: Schattendasein – Das unverstandene Leiden Depression, 2. überarbeitete Auflage, 2013 Springer Medizin Verlag Heidelberg