Wenn Depressionen die Lebensführung und Erwerbsfähigkeit dauerhaft (mehr als 6 Monate) beeinträchtigen, kann beim Versorgungsamt ein Antrag auf Schwerbehinderung gestellt werden. Das Versorgungsamt prüft nach Sichtung der ärztlichen und gutachterlichen Befunde den Anspruch, stellt den Grad der Behinderung (GdB) fest und ggfs. einen Schwerbehindertenausweis aus.
Ab einem GdB von 50 besteht eine Schwerbehinderung und die Betroffenen können u.a. folgende Nachteilsausgleiche erhalten: steuerliche Erleichterungen, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz.
Ab einem GdB von 30 kann bei der Agentur für Arbeit die Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten beantragt werden, sofern das bestehende Arbeitsverhältnis in Gefahr ist oder Wettbewerbsnachteile bei Bewerbungen aufgrund der Behinderung bestehen.
http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Schwerbehinderung/schwerbehinderung_node.html (Stand März 2015)
Müller-Rörich, Hass, Margue, van den Broek, Wagner: Schattendasein – Das unverstandene Leiden Depression, 2. überarbeitete Auflage, 2013 Springer Medizin Verlag Heidelberg