Therapieunterbrechung

Die Unterbrechung einer laufenden Psychotherapie für mehr als sechs Monate ist nur bei Vorliegen besonderer Gründe möglich und sollte mit der Krankenkasse abgesprochen werden.

Weitere Informationen:

http://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Infomaterial/AbrechnungHonorar/KVB-Broschuere-Wegweiser-Psychotherapeutische-Versorgung-Juni-2015.pdf

Weitere Informationen:

Stand August 2015

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