Die Unterbrechung einer laufenden Psychotherapie für mehr als sechs Monate ist nur bei Vorliegen besonderer Gründe möglich und sollte mit der Krankenkasse abgesprochen werden.
http://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Infomaterial/AbrechnungHonorar/KVB-Broschuere-Wegweiser-Psychotherapeutische-Versorgung-Juni-2015.pdf
Stand August 2015