Während der therapiefreien Zeit können die Patienten normalerweise nach Absprache das Klinikgelände verlassen.
Bei längeren stationären Therapien und nach entsprechender Stabilisierung ist in manchen Kliniken eine Beurlaubung am Wochenende als soziale Belastungserprobung möglich.
Beim eigenmächtigen Verlassen des Krankenhauses oder unentschuldigten Fehlen bei Therapien kann eine Weiterbehandlung verweigert werden.
Weitere Informationen:
Müller-Rörich, Hass, Margue, van den Broek, Wagner: Schattendasein – Das unverstandene Leiden Depression, 2. überarbeitete Auflage, 2013 Springer Medizin Verlag Heidelberg