Sofern der dringende Bedarf für eine Psychotherapie gegeben ist, aber kein anderer Kostenträger zuständig ist und eine wirtschaftliche Notlage vorliegt, kann auch beim Sozialamt die Kostenübernahme für eine Psychotherapie beantragt werden.
Weitere Informationen:
Dr. Ralf Dohrenbusch: Psychotherapie, 3.,vollständig aktualisierte Auflage, 2010 Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf