Richtlinienverfahren

In der Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung einer Psychotherapie in der Fassung vom 19. Februar 2009, zuletzt geändert am 14. April 2011, sind die Voraussetzungen und Bedingungen für eine zweckmäßige und wirtschaftliche Psychotherapie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung geregelt.

Folgende Behandlungsformen sind anerkannte Psychotherapieverfahren im Sinne der Richtlinie (§§13-15):

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Psychoanalytisch begründete Verfahren

Verhaltenstherapie.

 

Weitere Informationen:

https://www.g-ba.de/downloads/62-492-958/PT-RL_2014-10-16_iK-2015-01-03.pdf[nbsp] Stand März 2015

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