Rezidivprophylaxe / Rückfallvorbeugung Psychotherapie

Nach Beendigung einer Langzeittherapie kann ein bestimmtes Reststundenkontingent als Rezidivprophylaxe für zwei Jahre genutzt werden. Dazu kann der Therapeut bereits bei der Antragstellung angeben, wie viele Therapiestunden er für die Rezidivprophylaxe vorsieht oder auch, dass dies bei der Antragstellung noch nicht absehbar ist.

Weitere Informationen:

http://www.kbv.de/html/26956.php[nbsp] Stand September 2017

Weitere Informationen:

http://www.kbv.de/media/sp/Psychotherapie_RL_Uebersicht.pdf[nbsp] Stand September 2017

Weitere Informationen:

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