Psychotherapeuten
– sind zu regelmäßiger Fortbildung verpflichtet
– müssen korrekte Titel und Berufsbezeichnungen führen
– sind zu sorgfältiger diagnostischer Abklärung verpflichtet
– müssen umfassend über die geplante Behandlung aufklären und die Entscheidungsfreiheit und Menschenwürde ihrer Patienten achten
– sollten nur im Rahmen der eigenen Behandlungskompetenz arbeiten
– unterliegen der Schweigepflicht. Sie müssen alle Angaben des Patienten vertraulich behandeln und den Schutz der Daten gewährleisten
– sind verpflichtet, psychotherapeutische Behandlungen zu dokumentieren und die Unterlagen 10 Jahre aufzubewahren
– müssen die Beziehungen zu ihren Patienten professionell und verantwortungsbewusst gestalten
– sexuelle Kontakte zu Patienten und deren nahen Angehörigen sind auch nach Beendigung der Therapie für mindestens ein Jahr unzulässig
Weitere Informationen:
Hans Morschitzky: Psychotherapie Ratgeber: Ein Wegweiser zur seelischen Gesundheit, 2007 Springer Verlag/Wien