Auszüge aus ethischen und berufsrechtlichen Richtlinien für Psychotherapeuten

Psychotherapeuten

– sind zu regelmäßiger Fortbildung verpflichtet

– müssen korrekte Titel und Berufsbezeichnungen führen

– sind zu sorgfältiger diagnostischer Abklärung verpflichtet

– müssen umfassend über die geplante Behandlung aufklären und die Entscheidungsfreiheit und Menschenwürde ihrer Patienten achten

– sollten nur im Rahmen der eigenen Behandlungskompetenz arbeiten

– unterliegen der Schweigepflicht. Sie müssen alle Angaben des Patienten vertraulich behandeln und den Schutz der Daten gewährleisten

– sind verpflichtet, psychotherapeutische Behandlungen zu dokumentieren und die Unterlagen 10 Jahre aufzubewahren

– müssen die Beziehungen zu ihren Patienten professionell und verantwortungsbewusst gestalten

– sexuelle Kontakte zu Patienten und deren nahen Angehörigen sind auch nach Beendigung der Therapie für mindestens ein Jahr unzulässig

Weitere Informationen:

Hans Morschitzky: Psychotherapie Ratgeber: Ein Wegweiser zur seelischen Gesundheit, 2007 Springer Verlag/Wien

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