Bei einer stationären Therapie oder Reha ist für gesetzlich Krankenversicherte ab 18 Jahren eine Zuzahlung von 10 € pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr erforderlich.
http://www.aok-bv.de/zahlen/gesundheitswesen/index_00526.html Stand März 2015
Bei einer stationären Therapie oder Reha ist für gesetzlich Krankenversicherte ab 18 Jahren eine Zuzahlung von 10 € pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr erforderlich.
http://www.aok-bv.de/zahlen/gesundheitswesen/index_00526.html Stand März 2015
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