Medizinischer Dienst der Krankenversicherung / MDK

13.12.2023

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) arbeitet als unabhängiger Berater und Gutachter für alle Krankenkassen und Pflegekassen.

Bei längerer Arbeitsunfähigkeit ziehen die Krankenkassen häufig den MDK hinzu, um die tatsächlichen Leistungseinschränkungen zu beurteilen und ggfs. Rehabilitationsmaßnahmen zu empfehlen.

Der MDK sichtet alle von der Krankenkasse zur Verfügung gestellten Unterlagen und entscheidet manchmal nur nach Aktenlage.

Wenn der Versicherte zur persönlichen Begutachtung eingeladen wird, muss er diesen Termin wahrnehmen und sollte alle seine Unterlagen, Atteste und ggfs. aktuelle Einschätzungen des behandelnden Arztes mitbringen.

Wenn zwischen dem Gutachten des MDK und der Einschätzung des behandelnden Arztes Meinungsverschiedenheiten über die Arbeitsfähigkeit bestehen, kann der Arzt unter Angabe seiner Gründe ein Zweitgutachten bei der Krankenkasse beantragen, was dann von einem entsprechenden Facharzt erstellt wird.

Auch der Patient kann gegen die Entscheidung des MDK bei seiner Krankenkasse Widerspruch einlegen.

http://www.mdk.de/321.htm Stand März 2015

http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/Wenn-der-MDK-gesund-schreibt Stand März 2015

Müller-Rörich, Hass, Margue, van den Broek, Wagner: Schattendasein – Das unverstandene Leiden Depression, 2. überarbeitete Auflage, 2013 Springer Medizin Verlag Heidelberg