Als Psychotherapeuten für Kinder und Jugendliche können neben Ärzten und Psychologen auch Pädagogen, Sozial- und Sonderpädagogen tätig sein, sofern sie nach dem Studium eine entsprechende Zusatzausbildung abgeschlossen haben.
Kinder- und Jugendpsychotherapeuten behandeln Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr.
Da Therapeuten für Erwachsene auch schon Patienten ab 18 Jahren behandeln dürfen, ist es sinnvoll, vor Beginn der Therapie bei einem Jugendtherapeuten abzuschätzen, ob die Behandlung bis zum 21. Lebensjahr abgeschlossen werden kann.
Die Stundenzahl schwankt je nach Therapiemethode und Alter des Kindes, zusätzlich können auch Stunden für Bezugspersonen beantragt werden.
Weitere Informationen:
Dr. Ralf Dohrenbusch: Psychotherapie, 3.,vollständig aktualisierte Auflage, 2010 Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf
Stand August 2015