Rehabilitationssport

Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Einschränkungen können Rehabilitationssport oder Funktionstraining erhalten. Häufig werden die Maßnahmen als Nachsorge im Anschluss an eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme, zum Beispiel nach einer Operation oder einer schweren Erkrankung verschrieben.

Was viele nicht wissen: Es gibt auch einen Rehabilitationssportanspruch bei psychischen Erkrankungen. Viele Ärzte und Psychiater kennen dies nicht. Machen Sie gerne aktiv darauf aufmerksam.

https://www.dein-rehasport.de/rehasport-fuer-alle/psychische-erkrankungen

·  Wenn Ihre behandelnde Ärztin/ Ihr behandelnder Arzt Rehasport für medizinisch sinnvoll und notwendig erachtet, erhalten Sie eine Verordnung (Muster 56). Das Ausstellen der Verordnung wird NICHT auf das Heilmittelbudget der Ärztin/des Arztes angerechnet!

·  Diese Verordnung reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung ein, sodass Ihnen KEINE Kosten für den Rehasport entstehen.

Nun suchen Sie sich einen qualifizierten Anbieter. Die Anzahl der Anbieter steigt stetig. Aktuell (2025) gibt es rund 500 Anbieter in Deutschland. Nutzen Sie für die Suche gerne das Portal des Deutschen Olympischen Sportbundes: https://reha-sportsuche.de/

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