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Psychisch erkrankte Menschen und die neue Grundsicherung

Warum Härten kein Versehen sind – und Unterstützung zur Ausnahme wird. Von Jürgen Leuther und Martin Ferlesch

Dieser Text erschien in der Ausgabe 02/2026 der Psychosozialen Umschau.

Die Reform trägt einen harmlosen Namen. »Neue Grundsicherung« klingt nach Ordnung, nach Klarheit, vielleicht sogar nach sozialer Vernunft. Doch hinter der Namensänderung verbirgt sich eine Verschärfung, die besonders jene trifft, die sich am wenigsten wehren können: Menschen mit psychischen Erkrankungen. Wer genau hinsieht, erkennt kein Versehen, sondern ein System, das an der psychosozialen Realität vorbeigeplant ist. Die politische Erzählung ist bekannt: Sanktionen sollen motivieren, Pflichten sollen aktivieren, Druck soll Bewegung erzeugen. Doch diese Logik bricht dort zusammen, wo Krankheit beginnt. Depressionen, Angststörungen oder schwere Anpassungskrisen folgen keiner betriebswirtschaftlichen Steuerungslogik. Sie lassen sich nicht durch Mahnungen, Fristen und Kürzungsandrohungen »beheben«. Im Gegenteil: Druck wirkt hier nicht aktivierend,
sondern lähmend.

Die Deutsche Depressions Liga (DDL) weist seit Jahren darauf hin, dass psychische Erkrankungen unter Menschen in existenziellen Lebenslagen keine Randerscheinung sind. Depressionen gelten inzwischen als Volkskrankheit. Unter arbeitslosen Menschen, insbesondere bei Langzeitarbeitslosigkeit, sind psychische Belastungen eher die Regel als die Ausnahme. Arbeitslosigkeit und psychische Erkrankung verstärken sich wechselseitig: Der Verlust von Struktur, Sinn und sozialer Einbindung erhöht die psychische Vulnerabilität – und diese wiederum erschwert den Wiedereinstieg in Arbeit oder Ausbildung.

Jede:r zweite Erwerbslose ist psychisch erkrankt

Das belegen aktuelle Daten: Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die über vier Millionen Datensätze des Ärztlichen Dienstes der Bundesagentur für Arbeit aus den Jahren 2016 bis 2021 ausgewertet hat, kommt zu einem ernsten Befund: Bei 52,1 Prozent der untersuchten Erwerbslosen wurde mindestens eine psychiatrische Diagnose gestellt. Die häufigsten Krankheitsbilder sind Depressionen, Angststörungen und stressbedingte Störungen. Das neue Gesetz trägt dieser Realität nicht Rechnung: Es sieht formale Schutzmechanismen vor, verankert aber strukturell keine psychosoziale Fachkompetenz in der Beratung und Sanktionspraxis der Jobcenter.

Vor diesem Hintergrund wirkt die neue Grundsicherung wie ein Instrument aus einer anderen Welt. Wer Termine im Jobcenter versäumt, riskiert Leistungskürzungen bis hin zum vollständigen Entzug existenzsichernder Mittel. Zwar sieht der Gesetzentwurf Schutzmechanismen für psychisch erkrankte Menschen vor: Persönliche Anhörungen sollen erfolgen, wenn eine Erkrankung bekannt ist oder vermutet wird. Doch diese
Regelung bleibt formal – und verkennt die Realität schwerer psychischer Krisen.

Denn viele Betroffene sind gerade dann nicht diagnostiziert, wenn sie am dringendsten Hilfe benötigen. Wer in einer depressiven Phase nicht mehr in der Lage ist, die Wohnung zu verlassen, Arzttermine zu organisieren oder Briefe zu öffnen, erscheint im System nicht als »krank«, sondern als »nicht mitwirkend«. Die persönliche Anhörung degeneriert in der Praxis oft zu einem weiteren Schreiben, das ungeöffnet bleibt. Schutz auf dem Papier ersetzt keine Hilfe im Alltag.

Wie Depressionen lähmen

Jennifer M. ist 34 Jahre alt und lebt seit Jahren mit einer schweren Depression. Ihre Katze ist das Einzige, was sie noch hält – das Einzige, wofür sie morgens aufsteht. Als das Tier erkrankt, sieht Jennifer es. Sie sieht, wie es schwächer wird. Wie es leidet. Und sie kann sich nicht aufraffen. Kein Griff zum Telefon. Kein Tierarzt. Keine Hilfe. Die Katze stirbt auf dem Sofa, direkt neben ihr. Und bleibt dort liegen. Einen Tag. Eine Woche. Mehrere Wochen. Der Körper beginnt zu verwesen. Jennifer lebt in dieser Wohnung, neben dem toten Tier, das sie mehr geliebt hat als alles andere –
und schafft es nicht, jemanden anzurufen, der es abholt. Nicht wegen Gleichgültigkeit. Nicht wegen Unwillens. Nicht wegen Kälte. Sondern weil schwere Depression genau das ist: die vollständige Lähmung des Handelns.

Wer das verstanden hat, der versteht auch: Wenn ein Mensch nicht einmal für das Wesen handeln kann, das er am meisten liebt – wie soll er dann Formulare ausfüllen, Termine wahrnehmen, beim Jobcenter vorstellig werden? Das Sanktionssystem der
neuen Grundsicherung hat darauf keine Antwort. Es kennt nur Fristen und schickt eine Mahnung.

Die Reform geht an der Lebenswirklichkeit vorbei

Die DDL kritisiert diese Diskrepanz zwischen Gesetzestext und Lebenswirklichkeit deutlich. Psychische Erkrankungen äußern sich nicht selten in Rückzug, Antriebslosigkeit, Konzentrationsstörungen und massiver Überforderung. Verwaltungsakte, Fristen und rechtliche Drohkulissen verstärken diese Symptome. Viele Betroffene entwickeln eine regelrechte Angst vor behördlicher Post. Sanktionen erhöhen in solchen Fällen nicht die Kooperationsbereitschaft, sondern das Risiko sozialer Isolation, Wohnungsverlusts und weiterer psychischer Dekompensation.

Besonders problematisch ist die Individualisierung struktureller Probleme. Leistungsbeziehende sollen künftig selbst aktiv werden, wenn ihre Miete als zu hoch eingestuft wird – und ihre Vermieter darauf hinweisen. In einem angespannten Wohnungsmarkt bedeutet das für viele Menschen existenzielle Angst. Schon für psychisch stabile Personen ist solch ein Konflikt belastend. Für Menschen mit Depressionen oder Angststörungen ist er oft unzumutbar. Verantwortung wird verlagert, ohne Macht oder Schutz mitzugeben.

Für einen Menschen in einer schweren depressiven Episode ist die Aufforderung, seinem Vermieter einen formellen Hinweis zu schreiben, so realitätsfern wie die Erwartung, untrainiert an einem Marathon teilzunehmen. Das klingt übertrieben. Es ist es nicht. Symptome wie Antriebslosigkeit, Hoffnungslosigkeit, soziale Angst und kognitive Einschränkungen machen selbst einfache Verwaltungsakte zu unüberwindbaren Hürden. Wer das weiß, kann keine Sanktionen rechtfertigen, die auf Nichtkooperation folgen, ohne die Ursache dieser Nichtkooperation zu kennen.

Fehlende psychosoziale Kompetenz

Hinzu kommt ein strukturelles Defizit, das in der politischen Debatte selten benannt wird: die mangelnde psychosoziale Infrastruktur. Jobcenter sind keine therapeutischen Einrichtungen. Ihre Mitarbeitenden sind weder dafür ausgebildet noch personell ausgestattet, komplexe psychische Problemlagen angemessen
einzuschätzen oder entsprechende Hilfsangebote zu benennen. Gleichzeitig sind sozialpsychiatrische Dienste, niedrigschwellige Beratungsangebote und aufsuchende Hilfen regional sehr ungleich verteilt – besonders im ländlichen Raum.

Die DDL plädiert deshalb für einen grundlegenden Perspektivwechsel. Statt Sanktionen frühzeitig zu verschärfen, braucht flächendeckend niedrigschwellige, aufsuchende psychosoziale Angebote. Sozialpsychiatrische Dienste, Wohlfahrtsverbände und spezialisierte Berufsintegrationsdienste müssten deutlich
gestärkt werden, um Menschen früh zu erreichen – bevor sie aus dem System fallen. Hilfe darf nicht erst einsetzen, wenn Leistungen gekürzt oder Wohnungen verloren sind.

Konkret bedeutet das: Jobcenter müssen enger mit sozialpsychiatrischen Diensten vernetzt werden – nicht durch freiwillige Kooperation, sondern durch verbindliche Strukturen. Beratungsgespräche müssen in störungsgerechter Form angeboten werden: niedrigschwellig, geduldig, wiederholbar. Sanktionsentscheidungen dürfen nicht gefällt werden, ohne dass psychosoziale Fachleute einbezogen wurden. Und das Prinzip der aufsuchenden Arbeit muss von der Ausnahme zur Regelversorgung werden – finanziert, verbindlich, flächendeckend.

Schnittstellen schaffen und Betroffene persönlich begleiten

Ein zentrales Element wäre die Abkehr vom reinen Schriftverkehr hin zu persönlichem Kontakt. Hausbesuche durch interdisziplinäre Teams aus Sozialarbeit, Psychiatrie und Psychologie könnten helfen, reale Bedarfe zu erkennen: Was steht in den Briefen? Was ist konkret zu tun? Welche Unterstützung ist notwendig, um überhaupt wieder handlungsfähig zu werden?

Internationale Modelle wie die »Clinical Social Work«, bei der sozialarbeiterische und therapeutische Kompetenzen verbunden werden, zeigen, dass ein solcher Ansatz wirksam sein kann. Im angloamerikanischen Raum ist klinische Sozialarbeit als eigenständiges Berufsbild seit Jahrzehnten etabliert: Fachkräfte mit sozialarbeiterischer und therapeutischer Doppelqualifikation begleiten Menschen nicht nur bei Behördengängen, sondern bieten aufsuchend und langfristig psychosoziale Unterstützung an. In Deutschland fehlt diese Schnittstellenkompetenz strukturell. Die institutionelle Trennung von Sozialsystem und Gesundheitssystem lässt Lücken entstehen – und in diese Lücken fallen vor allem jene, die weder krank genug für die Psychiatrie noch gesund genug für die reguläre Arbeitsvermittlung sind. Entsprechende Erkenntnisse aus dem Modellprogramm »rehapro« (Kosten: 1
Milliarde Euro) werden nicht in die Praxis übertragen und im Gesetz nicht berücksichtigt.

Mehr Schutz und Unterstützung statt neuer Härten

Die neue Grundsicherung verspricht, »die Falschen nicht zu treffen«. Doch ohne einen Ausbau psychosozialer Versorgung bleibt dieses Versprechen leer. Wer eine psychische Erkrankung ernst nimmt, muss akzeptieren, dass sie nicht nur medizinisch, sondern sozial bedingt ist – und soziale Härten Krankheiten verschärfen können. Fördern statt Fordern ist kein moralischer Appell, sondern eine fachlich begründete Notwendigkeit.

Was derzeit entsteht, ist weniger eine Reform der Grundsicherung als eine Verschiebung der Verantwortung: vom System auf das Individuum, von der Gesellschaft auf den Einzelnen. Für psychisch erkrankte Menschen bedeutet das nicht Aktivierung, sondern Überforderung. Eine Grundsicherung, die diesen Namen verdient, müsste Schutz bieten, wo Verletzlichkeit herrscht – und Unterstützung dort, wo Druck zerstört.

Die Frage ist nicht, ob wir uns das leisten können. Die Frage ist, ob wir uns leisten wollen, weiter ein System zu betreiben, das Krankheit verschärft, statt Teil der Lösung zu sein.

Jürgen Leuther ist Vorsitzender der Deutschen DepressionsLigae.V. (DDL).

Martin Ferlesch ist bei der DDL für Finanzen und Fundraising zuständig.

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